Generika - patentfreie u. bewährte Medikamente Das etwas schwierige Kapitel der patentfreien Medikamente ( = Generika )möchte ich Ihnen hiermit erläutern : Sie müssen wissen , dass alle Arzneimittel viele Jahre Patentschutz haben , das heißt , nur von der entwickelnden Firma verkauft werden dürfen . Daher sind neue Medikamente anfangs auch sehr teuer , weil die Firmen die hohen Entwicklungskosten sich auf diese Weise wieder erstatten lassen .Dies ist insoweit auch gerechtfertigt . Nach
Ablauf des Patentschutzes füllt aber das Preismonopol und die Großhändler dürfen das betreffende Medikament billiger abgeben , so dass der Preis sinkt . Meist werden diese Medikamente dann unter dem weltweit bekannten chemischen Namen vertrieben . Da die Herstellung nicht eben billig ist , werden sie oft sogar in der ursprünglichen Herstellungsstätte von der Originalfirma hergestellt und dann unter anderem , dem chemischen Namen nämlich , an die verschiedenen Anbieter abgegeben .
Dementsprechend ist die Qualität der Generikapräparate , jedenfalls von den renommierten Generikafirmen , den Originalpräparaten zumindest ebenbürtig . Das beweisen seit Jahren ständige Vergleichsuntersuchungen des Deutschen Apothekerinstituts . Angesichts des begrenzten
Arzneimittelbudgets kann ein Arzt nur dann im Einzelfall neue, teure und unabdingliche Medikamente verordnen , wenn er dies durch Einsparungen mit bewährten und daher meist kostengünstigeren Medikamente kompensieren kann . Sie dürfen nicht vergessen , dass Ärzte , die dies nicht tun , keine Möglichkeiten haben , im Bedarfsfall ihren Patienten bei schweren Erkrankungen sehr
teure Medikamente zu verordnen .Sie müssen diese Patienten dann an andere Ärzte abschieben oder weniger wirksame , billigere Medikamente aufschreiben . Denn kein Arzt kann diese Überschreitung aus eigener Tasche finanzieren , da die Regressdrohungen rasch die Höhe des Einkommens erreichen können ! Sie haben als Patient aber jederzeit die Möglichkeit , durch
Zuzahlung des Aufpreises jede gewünschte andere Marke statt der verordneten zu erhalten . |